Der Führerscheinsehtest
Hier gibt es die wichtigsten Informationen
Wer muss einen Führerscheinsehtest machen?
Für den Erhalt der Fahrerlaubnis ist eine einmalige Überprüfung der Sehschärfe erforderlich. Eine Wiederholung ist nur bei Ergänzung von Führerscheinklassen oder Entziehung der Fahrerlaubnis.
Welchen Sehtest können wir durchführen?
Wir können vor Ort den Sehtest für die Fahrerlaubnissklassen AM,A1,A2,A,B,BE,L und T (Kleinkrafträder,Krafträder,Kraftfahrzeuge bis 3,5t, Kraftfahrzeuge mit Anhänger, Zugmaschinen) ausstellen.
Kann man bei dem Sehtest durchfallen?
Der Sehtest gilt als bestanden, wenn eine Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) auf jedem Auge 0,70 (informell: 70%) beträgt.
Ergibt der Sehtest eine geringere Sehschärfe, ist dieser nicht bestanden. Der Sehtest darf aber mit Sehhilfen oder verbesserten Sehhilfen (falls die Stärke nicht mehr passt), wiederholt werden.
Wichtiger Hinweis:
Um den Sehtest durchführen zu können, benötigen wir einen gültigen Personalausweis. Gesundheitskarte oder Schülerausweis reichen dazu nicht aus.
Was kostest der Test?
Für den Führerscheinsehtest wird eine Gebühr von 7€ fällig.
Wichtiger Hinweis:
Der Sehtest muss komplett durchgeführt werden. Eine Unterbrechung darf nicht erfolgen. Zudem wird die Sehtestgebühr unabhängig vom Sehtestergebnis erhoben. Diese Regelung ist durch Gebühren-Nr. 403 im Abschnitt 3 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.
Brauche ich einen Termin?
Nein, der Sehtest kann jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.